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   LG Düsseldorf, 03.04.2008 - 31 S 11/07   

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https://dejure.org/2008,28931
LG Düsseldorf, 03.04.2008 - 31 S 11/07 (https://dejure.org/2008,28931)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2008 - 31 S 11/07 (https://dejure.org/2008,28931)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2008 - 31 S 11/07 (https://dejure.org/2008,28931)
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  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 139/94

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Transportversicherer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2008 - 31 S 11/07
    Es ist vielmehr von einem konkludenten rechtsgeschäftlichen Verhalten auszugehen (vgl. BGH NJW 1997, 729).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 235/02

    Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2008 - 31 S 11/07
    Unterbleibt , wie hier, eine unverzügliche Beanstandung, kann der Versender dies nach Sinn und Zweck des EDI-Verfahrens als Bestätigung der Versandliste ansehen, die damit die Wirkung einer Empfangsbestätigung erhält (vgl. BGH Urteil vom 4.5.2005, Az.: I ZR 235/02).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 98/05

    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2008 - 31 S 11/07
    Im Rahmen der Haftungsabwägung nimmt die Kammer entsprechend der Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.1.2007, Az.: 18 U 132/06) bei Paketen - wobei auf den Wert jedes einzelnen Pakets abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 3.5.2007, Az.: I ZR 98/05) - von einem Wert von 510, 01 EUR bis zu einem Wert von 5000,-- EUR einen Mitverschuldensanteil von pauschal 50 % an, der sich für jede angefangenen weiteren 5000,-- EUR stufenweise um jeweils 2 % erhöht.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - 18 U 132/06
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2008 - 31 S 11/07
    Im Rahmen der Haftungsabwägung nimmt die Kammer entsprechend der Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.1.2007, Az.: 18 U 132/06) bei Paketen - wobei auf den Wert jedes einzelnen Pakets abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 3.5.2007, Az.: I ZR 98/05) - von einem Wert von 510, 01 EUR bis zu einem Wert von 5000,-- EUR einen Mitverschuldensanteil von pauschal 50 % an, der sich für jede angefangenen weiteren 5000,-- EUR stufenweise um jeweils 2 % erhöht.
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